Den Anfang jeder DVD ziehrt ein hübscher Copyright-Hinweis der einem mit den schlimsten Strafen droht wenn man die DVD nicht bestimmungsgemäß einsetzt. Heute habe ich da zum ersten Mal richtig hingesehen und war doch etwas verwundert. Ich habe diese DVD einzig und allein für “home use” einzusetzen, öffentliche Vorführungen sind also verboten. Das verstehe ich ja noch, Verleih-DVDs sind ja mit gutem Grund wesentlich teurer als die gekauften.
Interessant ist aber die Definition von “home use”. Nicht ansehen darf man die DVD zum Bespiel in Bussen, Krankenhäusern, Hotels, Ölplattformen und Gefängnissen. Außerdem darf sie nicht getauscht oder verliehen werden.
Ist sowas eigentlich erlaubt? Mir kann doch niemand verbieten eine DVD auf dem Notebook im Hotel anzugucken. Wohlgemerkt ist ja grundsätzlich die Nutzung innerhalb von Hotels verboten, es wird nicht auf öffentliche Vorführung eingeschränkt.

Einen schönen Screenshot des Hinweises findet sich im Blog von Dave Johnson (englisch) der sich ebenfalls über die Einschränkungen gewundert hat.

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